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Allgemeine Geschäftsbedingungen, anwendbar auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Transpass b.v. der Transpass International b.v.und Dritten
Paragraph 1. Allgemein
1.1Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden, anwendbar auf all unsere Rechtsbeziehungen, Angebote und Verträge mit Dritten/Auftraggebern in Sachen unter anderem:
- der nachträglichen Bezahlung von Benutzungsgebühren für u.a. den Mont Blanc-Tunnel und/oder den Fréjus-Tunnel und/oder den Liefkenshoektunnel;
- der nachträglichen Bezahlung von Straßenbenutzungsgebühren für u.a. die italienischen, spanischen, französischen und österreichischen Autobahnen;
- der nachträglichen Bezahlung von Kraftfahrzeugsteuer, Einfuhrzöllen, Grenzgebühren in u.a. Österreich und in der Schweiz und in Deutschland;
- der Reservierung von Plätzen auf Zügen und Fähren und der nachträglichen Bezahlung der Gebühren für die Überfahrt;
- der Lieferung von Eurovignetten;
- der Rückforderung ausländischer Umsatzsteuer;
- der Lieferung von Gütern und/oder der Leistung von Diensten welcher Art auch immer und der Vermittlung dabei;
- der nachträglichen Bezahlung von durch Dritte gelieferten Gütern (wie Treibstoff) und geleisteten Diensten (wie Reifenpannenhilfe, Versicherungen).
Unter 'Auftraggeber' wird in diesen Geschäftsbedingungen verstanden: jede (Rechts-)Person, die mit uns einen Vertrag geschlossen hat, beziehungsweise abzuschließen wünscht und außer diesem, dessen Vertreter, Bevollmächtigte(r), Rechtsnachfolger und Erben (Namen).
1.3
Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber sind, es sei denn, ausdrücklich und schriftlich ist etwas anderes vereinbart worden, nicht anwendbar auf die im 1. Absatz dieses Paragraphen besagten Rechtsverhältnisse, Angebote und Verträge.
1.4
Unser Auftraggeber wird uns schützen vor Ansprüchen Dritter, welchen Namens auch immer, gegenüber welchen Dritten wir uns nicht auf die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen könnten, soweit diese Ansprüche ausgeschlossen worden wären, wenn diese Dritten an unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gehalten wären.
1.5
Wenn einmal unter Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen ein Vertrag abgeschlossen worden ist, finden diese auch auf darauffolgende Rechtsbeziehungen, Angebote und Verträge Anwendung.
1.6
Wenn wir gegebenenfalls das was in diesen Geschäftsbedingungen bestimmt worden ist, nicht geltend machen, bedeutet dies nicht, dass wir damit auf unser Recht, uns in einem anderen Fall wohl gegenüber dem Auftraggeber auf diese Geschäftsbedingungen zu berufen, verzichtet hätten.
1.7
Wir sind immer berechtigt, vorab andere allgemeine Geschäftsbedingungen auf einen bestimmten Auftrag, eine bestimmte Tätigkeit oder andersartige Leistung für anwendbar zu erklären.
1.8
Es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden, werden alle Aufträge in einer von uns zu bestimmenden Reihenfolge ausgeführt, wobei die Leistungsfähigkeit des uns zur Verfügung stehenden Apparats und dessen Besetzungsgrad mit entscheidend sind für die Art und Weise der Ausführung der Aufträge. Wir sind frei in der Art und Weise der Ausführung der Aufträge, es sei denn, diesbezüglich ist etwas Näheres bestimmt worden.
Überschreitung von Lieferterminen oder -fristen, beziehungsweise von Eingangsterminen von Dienstleistungen, durch welche Ursache auch immer, gewähren dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz, auf Auflösung des Vertrages oder auf Aussetzung der Verpflichtungen des Auftraggebers, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
1.9
Bei Unterschied zwischen dem hinterlegten Text unserer Geschäftsbedingungen und Texten die anderswie gedruckt, übersetzt und/oder verbreitet werden, wird ausschließlich der hinterlegte Text gelten.
Paragraph 2. Preise, Offerten und Bezahlungen
Alle von uns abgegebenen Angebote sind unverbindlich. Unsere Preise fußen auf den Tarifsätzen, Löhnen, Preisen u.d. die am Datum des Angebots bzw. des Eingehens des Vertrages bzw. des Vertrages bzw. der tatsächlichen Leistungen gelten.Bei Änderung eines oder mehrerer dieser Faktoren, ändern die Preise sich automatisch dementsprechend und sind verbindlich auch hinsichtlich noch laufender Verträge, mit der Maßgabe, dass dem Auftraggeber alsdann das Recht zusteht, den Vertrag aufzulösen, dies alles unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Vertrages.
Paragraph 3. Zahlung im Nachhinein Tunnel- und Straßenbenutzungsgebühren mittels Kreditkarten
3.1Auf Antrag des Auftraggebers werden wir, nach Übergabe einer (Bank-)Bürgschaft und/oder Einzahlung einer Kautionssumme unter uns und Übergabe eines Ermächtigungsauftrags bezüglich der Debitierung eines Bankkontos, einen Vertrag, ob auf Namen der Auftraggeber oder nicht, bei der betreffenden Behörde in Sachen der Lieferung von Kreditkarten für Straßenbenutzungs- und/oder Tunnelgebühren, beziehungsweise anderer Kreditkarten, Dokumente, Güter oder Dienste eröffnen.
3.2
Wir werden dem Auftraggeber die vereinbarte Anzahl Kreditkarten, ob mit seinem Namen und/oder Kennzeichen versehen oder nicht, übergeben. Diese Kreditkarten gewähren den Anspruch auf das Passieren oder Befahren des betreffenden Tunnels oder der betreffenden zollpflichtigen Straße ohne Barzahlung.
3.3
Durch Unterzeichnung der an uns gerichteten Anfrage und durch Entgegennahme der Karten, verpflichtet der Auftraggeber sich alle Debitierungen der mit den Karten realisierten Passagekosten und Straßenbenutzungsgebühren beziehungsweise erhaltenen Güter oder Dienste anzunehmen. Weiter ist der Auftraggeber zivil- und strafrechtlich verantwortlich für das ob vorsätzlich oder nicht vorsätzlich und " regelwidrige " Benutzen/Benutzenlassen der ihm übergebenen Karten.
3.4
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist, bleiben alle Kreditkarten und übrigen von uns an den Auftraggeber gelieferten Unterlagen unser Eigentum. Daran ändert die Tatsache, dass irgendwelches Dokument oder irgendwelche Kreditkarte auf den Namen des Auftraggebers lautet, nichts.
Paragraph 4. Benutzung der Kreditkarten
4.1Die Kreditkarten müssen bei der Geschäftsstelle, die die Passage oder die Benutzung oder die gelieferten Güter und geleisteten Dienste in Rechnung stellen wird, gezeigt werden. Jede Karte kann lediglich für ein Kraftfahrzeug gleichzeitig benutzt werden. Es ist somit nicht erlaubt, die Karten für mehrere Kraftfahrzeuge gleichzeitig zu benutzen, auch nicht wenn ein Fahrzeug als Begleitfahrzeug für ein anderes Kraftfahrzeug auftritt.
4.2
Die Kreditkarten oder anderen Dokumente, werden dem Auftraggeber entgeltlich zur Verfügung gestellt, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
4.3 Defekte Karten
Aus technischen Gründen können Karten die reißen, Brüche, Verformung oder Demagnetisierung aufweisen, nicht benutzt werden. Diese Karten sind sofort an uns zurückzuschicken. Wir werden für Ersatzkarten sorgen, ob gegen ein vorab vereinbartes Entgelt oder nicht.
4.4
Verantwortung bei Verlust oder Diebstahl
Wir sind nicht verantwortlich für Missbrauch einer Karte, oder irgendwelches anderes Dokuments durch andere als den Auftraggeber, ungeachtet, welcher Fall sich auch ergibt (zum Beispiel Verlust oder Diebstahl). In diesem Fall wird der Auftraggeber uns über Fax, e-mail oder brieflich unmittelbar eine schriftliche Meldung über die Tatsache bei der ausstellenden Instanz machen, und die Karte, beziehungsweise irgendwelches anderes Dokument sperren lassen.
Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung werden dem Auftraggeber alle Beträge der unerlaubten Benutzung durch "Dritte" in Rechnung gestellt. Obgleich wir normalerweise nach einer schriftlichen Mitteilung des Kunden eine Karte oder ein anderes Dokument, wenn zutreffend, sofort werden sperren lassen, sichern wir zu, auf jeden Fall innerhalb von maximal 48 Stunden nach schriftlicher Mitteilung für Sperrung der Karten Sorge zu tragen. Für die Berechnung der Frist von 48 Stunden werden Samstage, Sonntage und allgemein anerkannte Feiertage nicht mitgezählt.
Das Datum und der Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung seitens des Auftraggebers ist maßgeblich. Werden die als abhanden gekommen oder gestohlen qualifizierten Karten oder Dokumente vom Auftraggeber wiedergefunden, so darf/dürfen diese(s) Karte(n) oder Dokument(e) nicht mehr benutzt werden und ist/sind diese an uns zurückzuschicken.
4.5
Es ist verboten, Karten und/oder Dokumente zu benutzen, die von uns aus welchem Grunde auch immer zurückgefordert worden sind und/oder werden.
4.6
Benutzung der Karten und/oder Dokumente durch Dritte. Es ist verboten, Karten und/oder Dokumente, aus welchem Grunde auch immer, von Dritten benutzen zu lassen, zu verkaufen oder anderswie zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es handelt sich dabei um Personen die beim Auftraggeber beschäftigt sind, bei Verstoß wogegen der Auftraggeber unverkürzt haftet und haftbar bleibt für alle Schäden, Kosten und Zinsen die aus diesem Verstoß hervorgehen.
Paragraph 5. Reservieren von Plätzen auf Zügen und Fähren und Vorstrecken von Passagen
Eine Reservierung für einen LKW-Platz auf einem Zug oder auf einer Fähre unterliegt neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch den allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Betreibers. Diese werden dem Auftraggeber von uns auf erste Bitte verschafft.Annullierung eines reservierten Platzes muss schriftlich spätestens innerhalb der dafür angegebenen Frist bei uns erfolgen.
Wenn der Auftraggeber nicht oder zu spät annulliert, werden die Passagegebühren vollständig dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, zuzüglich einer Geldstrafe wie diese bei dem betreffenden Betreiber gilt.
Paragraph 6. Zahlungsbedingungen
6.1Wir werden dem Auftraggeber periodisch die Rechnungen zuschicken, die sich auf die Passagen des Auftraggebers, oder auf die vom Auftraggeber erhaltenen Güter und/oder Dienste beziehen, wie diese bei uns hereingekommen sind seitens der betreffenden Instanz des Tunnels oder der zollpflichtigen Straße, oder vom Lieferanten, begleitet von der Spezifizierung. Dasselbe gilt hinsichtlich (Diesel-)Lieferungen.
6.2
Wir werden zugleich periodisch, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden, den Auftraggeber für die Beträge der Rechnungen im Sinne des vorigen Absatzes, ebenso wie für unsere eigene Kommission, belasten. Wir werden soweit möglich die Rechnungen, zusammen mit der chronologischen Gesamtübersicht der Fahrten/Passagen, an den Auftraggeber zuschicken.
6.3
Die auf der Rechnung erwähnten Kosten von Passagen/ Zöllen/ Straßenbenutzungsgebühren/ Kraftfahrzeugsteuer sind jene Kosten, die zum Zeitpunkt der Passagen galten.
6.4
Falls eine oder mehrere Rechnungen noch nicht vom Auftraggeber erhalten worden ist/sind, verpflichtet der Auftraggeber sich, die Beträge dennoch zu bezahlen bzw. die Abbuchung vom Bankkonto stattfinden zu lassen. Im Falle einer zu späten Bezahlung verpflichtet der Auftraggeber sich, die europäischen Refinanzierungszinsen der Europäischen Bank zuzüglich 5% zu bezahlen. Im Falle einer Sperrung einer automatischen Abbuchung verpflichtet der Auftraggeber sich eine Geldstrafe von 7,5% vom Rechnungsbetrag, sowie eine Stornierungskostenvergütung zu bezahlen.
6.5 Reklamationen
Reklamationen in Sachen Rechnungen sind 15 Tage nach dem Datum der betreffenden Rechnung schriftlich und mittels eingeschriebenen Briefes mit Rückschein über die Empfangsbestätigung an uns zu schicken. Die betreffenden Betreiber/Lieferanten nehmen Reklamationen, welche nicht über uns weitergereicht worden sind, nicht in Behandlung. Mangels Reklamationen innerhalb der vorstehend angegebenen Frist wird der Auftraggeber erachtet, die Rechnung bedingungslos angenommen zu haben und kann er Mängel in der Rechnung nicht mehr geltend machen.
6.6
Wir sind, auch während der Laufzeit eines Vertrages, berechtigt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass dieser (zusätzliche) Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gestellt. Entspricht der Auftraggeber dem nicht, so sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
6.7 Inkassokosten
Wenn wir bei Nichtzahlung durch den Auftraggeber zum Inkasso auf gerichtlichem oder anderem Wege übergehen, so werden alle uns schon entstandenen oder noch zu entstehenden Kosten, sowie jene Kosten welche damit im Zusammenhang stehen, darunter die außergerichtlichen Kosten, zu Lasten des Auftraggebers gehen.
6.8 Zurückbehaltungsrecht
Wir sind berechtigt, Güter, Gelder und Dokumente welcher Art auch immer - im weitesten Sinne des Wortes - auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und/oder des Eigentümers zurückzubehalten, bis uns die offenstehenden Forderungen des Auftraggebers beglichen worden sind.
6.9 Pfandrecht
Alle Güter, Gelder und Dokumente, welcher Art auch immer, welche wir aus welchem Grunde auch immer und mit welcher Bestimmung auch immer unter uns haben oder bekommen werden, gereichen uns zum Unterpfand für alle Forderungen, welche wir zu Lasten des Auftraggebers und/oder des Eigentümers haben oder bekommen sollten.
Paragraph 7. Haftung
7.1Wir haften nicht für Schäden, welchen Namens auch immer oder wie auch immer entstanden, wenn der Auftraggeber unrichtige, unvollständige oder ungenügende Informationen erteilt hat und hierdurch Schäden und/oder Kosten entstanden sind.
7.2
Wir haften nicht für den Schäden und/oder Kosten, entstanden durch Handeln und/oder Unterlassen Dritter.
7.3
Wir haften niemals für immaterielle Schäden, Betriebs- und/oder Umweltschäden und Folgeschäden, welchen Namens auch immer und wie auch immer entstanden.
7.4
Wenn Schäden oder Kosten infolge der Lieferung oder Nichtlieferung oder nichtrechtzeitiger Lieferung durch uns von Sachen oder Diensten oder durch welche Ursache auch immer entstehen, haften wir nicht für diese Schäden oder Kosten, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt.
7.5
7.6
Soweit uns dennoch irgendwelche Haftung obliegen sollte, wie auch immer entstanden, so beschränkt sich diese Haftung auf EUR 2.500,= je Ereignis oder Reihe von Ereignissen innerhalb einer Zeitspanne von 4 Wochen.
7.7
Den Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung infolge der Bestimmungen dieses Paragraphen bedingen wir zugleich für unsere Arbeitnehmer bzw. Dritte die von uns in die Ausführung des Vertrags einbezogen werden.
Paragraph 8. Höhere Gewalt
8.1Wenn wir durch höhere Gewalt nicht unsere Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber erfüllen können, werden diese Verpflichtungen für die Dauer des Zustands der höheren Gewalt ausgesetzt. Wir werden den Auftraggeber so bald wie möglich über eine Situation der höheren Gewalt informieren.
8.2
Unter höherer Gewalt wird jeder von unserem Willen unabhängige Umstand verstanden, durch welchen die Erfüllung unserer Verpflichtungen ganz oder teilweise verhindert wird oder wodurch die Erfüllung unserer Verpflichtungen in aller Angemessenheit nicht von uns verlangt werden kann, ungeachtet dessen, ob dieser Umstand beim Abschluss des Vertrags vorhersehbar war. Unter höherer Gewalt wird zugleich eine Änderung der Ausstellungspolitik seitens der Betreiber von Tunneln und/oder zollpflichtigen Straßen begriffen.
8.3
Wenn der Zustand der höheren Gewalt drei Monate gedauert hat, hat jede der Parteien das Recht, diesen Vertrag mittels der Verschickung einer Nachricht mittels eingeschriebenen Briefes mit Rückschein über die Empfangsbestätigung, aufzulösen. Im Falle der höheren Gewalt hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf Schadensersatz.
Paragraph 9. Verkauf
Hinsichtlich der Lieferung von Sachen durch uns an den Auftraggeber oder an Dritte gelten die nachstehenden Bestimmungen:9.1
Bezüglich Sachen, welche von uns in unserer Eigenschaft als Grossist, Wiederverkäufer und/oder Einzelhändler geliefert werden, gilt lediglich die Garantie welche vom Hersteller und/oder demjenigen abgegeben worden ist, der uns die Sachen lieferte, oder die Lieferung an uns veranlasste.
9.2
Wir haften nicht für Schäden, entstanden durch oder hervorgehend aus Herstellungs- und/oder Konstruktionsfehler(n), unrichtige(r) Benutzung, abweichende(r) Qualität und/oder eigene(n) Fehler(n), von durch uns gelieferten Sachen.
9.3
Die Ablieferung von Gütern erfolgt ab Lager/Lagerung, wonach das Abgelieferte ganz für Risiko des Auftraggebers ist.
9.4
Die Art und Weise der Verpackung, des Transports und der Versicherung ist, wenn keine näheren Anweisungen des Auftraggebers diesbezüglich schriftlich erteilt worden sind, von uns zu bestimmen. Wir übernehmen diesbezüglich aber keinerlei Haftung.
9.5
Das Versorgen von Transport und Versicherung durch unsere Vermittlung erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Antrag und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber schützt uns vor Ansprüchen welchen Namens auch immer oder wie auch immer entstanden.
9.6
Wenn die abzuliefernden Sachen von dem Auftraggeber nicht abgeholt und/oder entgegengenommen werden, werden sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers von uns gelagert werden, eventuell bei Dritten. Die Ablieferung wird erachtet, stattgefunden zu haben im Moment, da die Güter hätten abgeholt werden müssen und/oder hätten entgegengenommen worden sein müssen.
9.7 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Sachen wechselt erst nach vollständiger Bezahlung des Abgelieferten, einschließlich allfälliger Montage-, Transport-, Versicherungs- und/oder anderer Kosten, auf den Auftraggeber über. Unbeschadet der übrigen uns zustehenden Rechte, sind wir ermächtigt, wenn der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nicht oder nicht-rechtzeitig erfüllt, ohne jedwede Inverzugsetzung oder richterliche Vermittlung, die von uns gelieferten Sachen an uns zu nehmen, nötigenfalls nach Demontage, auch wenn die Sachen an Immobilien befestigt worden sind.
Paragraph 10 Auflösung des Vertrags
10.1 KündigungDer Vertrag kann immer, sowohl von uns als von dem Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nach Kündigung des Vertrags durch eine der beiden Parteien verpflichtet der Auftraggeber sich, die in seinem Besitz befindlichen Karten zurückzugeben und die von ihm geschuldeten Beträge unmittelbar zu bezahlen. Wenn dies nicht geschieht, wird der Besitz der Karte als widerrechtlich betrachtet und etwaige Kosten für die Zurücknahme hiervon werden zu Lasten des Auftraggebers gebracht werden und der Auftraggeber bleibt unverkürzt verpflichtet, uns die noch offenstehenden Beträge zu bezahlen.
10.2
Verträge, in denen wir Partei sind, werden, auch während der Laufzeit dieser Verträge von Rechts wegen aufgelöst, wenn:
- dem Auftraggeber ein Stundungsvergleich gewährt wird, oder er die Insolvenz beantragt oder die Insolvenz über sein Vermögen erklärt wird;
- der Auftraggeber nicht seine Verpflichtungen erfüllt und darin, trotz Aufforderung, hartnäckig beharrt;
- der Auftraggeber eine natürliche Person ist und diese Partei irgendwann unter Vormundschaft gestellt wird.
10.3
Das im Paragraphen 10.1 und 10.2 Vorgetragene berührt nicht unser Recht, Schadensersatz vom Auftraggeber zu fordern.
10.4
Wir sind berechtigt, die Lieferung aufgrund dieses Vertrages an den Auftraggeber auszusetzen, wenn wir der Ansicht sind, dass der Auftraggeber sich nicht an die vorliegenden Bedingungen und den geschlossenen Vertrag hält.
Paragraph 11. Mitteilungen
11.1Jede für uns bestimmte Mitteilung ist zu schicken an:
Postbus 3010
NL-(3301 DA) Dordrecht
Tel.: +3178 614 0466
Fax : +3178 614 6796
11.2
Alle Mitteilungen bezüglich der Erteilung, des Ersatzes, der Rückgabe oder der Sperrung der Karten, müssen immer schriftlich erfolgen (über Telefax, e-mail oder brieflich).
11.3
Die vorliegenden Bestimmungen sind für den Auftraggeber ab der Unterzeichnung des Antragsformulars, bzw. der Erteilung der Bestellung für Kreditkarten/Dokumente/Güter/Dienste durch den Auftraggeber verbindlich.
Paragraph 12. Gerichtsstand
12.1Alle Rechtsverhältnisse unterliegen dem niederländischen Recht.
12.2
Gerichtsstand in Sachen Streitfälle wird der zuständige Richter in NL-Rotterdam, beziehungsweise, wenn Transpass solches im Falle eines von ihr einzuleitenden Verfahrens wünscht, ein anderer zuständiger Richter nach ihrer Wahl sein.